«Die Verletzungen sollen keine Ausrede sein!«

Artikel vom 16. Oktober 2020
Der Vorbericht wird präsentiert von:
Auch wenn sich zu der Verletztenliste beim Gastspiel in Sülbeck mit Arne Nickel und Feyzi Turgay zwei weitere Spieler dazugesellt haben, will unsere junge Mannschaft im Heimspiel gegen die SG Werratal die ersten Punkte in der noch jungen Saison einfahren. Schiedsrichter Marcel Schildwächter (STV Holzland) pfeift die Partie um 14.30 Uhr in der Teicharena Denkershausen an.
Die Gäste, die am vergangenen Wochenende spielfrei waren, konnten am ersten Spieltag beim hochgehandelten Bovender SV ein Remis (1:1) erringen und zeigten taktisch, spielerisch und kämpferisch eine ganz starke Vorstellung, so der Trainer Alexander Winter. Die Vorbereitung zeigte aber auch auf, dass die SG oftmals schwankende Leistungen zeigte.
Unsere Mannschaft und unser Trainerduo Marcel Braun/Robin Bilbeber haben sich trotz der Verletzungssorgen einiges vorgenommen. Wie Trainer Marcel Braun bereits in der HNA ankündigte: »In unserer Situation müssen alle Spieler auf dem Platz mehr Verantwortung übernehmen. Wir brauchen Willen und müssen uns wehren! Die Verletzungen sollen keine Ausrede sein. Wir werden alles geben um den ersten Sieg zu schaffen!«, so Braun weiter. Am Sonntag können viele Spieler ihre Chance nutzen, um sich für die Zukunft in den Vordergrund bei den Trainern zu spielen und sich einen Vorsprung gegenüber den Verletzten zu verschaffen.
Hygienekonzept und Online-Registrierung
Da wir mit mehr als 50 Zuschauern rechnen, denkt bitte daran, euch eine eigene Sitzmöglichkeit mitzubringen.
Weitere Regeln findet ihr hier und in der Bildergalerie:
- Maskenpflicht am Eingang, an den Verpflegungsständen und im Toilettenbereich.
- Bringt euch eine eigene Sitzgelegenheit mit
- Haltet Abstand
- Anweisungen der Ordner ist Folge zu leisten
- Es werden von jedem Besucher die Kontaktdaten aufgenommen
Auch zu diesem Heimspiel könnt ihr euch im Vorfeld (bis eine Stunde vor Anpfiff)
online registrieren: -> REGISTRIERUNG
Eure Daten werden gemäß Datenschutzgesetz drei Wochen lang aufbewahrt und dann vernichtet.